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DJ Chaos


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AGB

Herzlich Willkommen!

Bookingvertrag, AGB's:
Stand: Januar 2009

§1 Anreisespesen:
Die Anreisespesen werden bei DJ Chaos, zusätzlich zur Gage mit 0,60 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Bei den anderen DJ´s ist der ist die Anreise mit in dem Pauschalangebot enthalten. Der Abreisepunkt des Dj´s ist immer:Bügel 23 in 71336 Waiblingen. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf www.map24.de immer der schnellste Rute!

§2 Nächtigungsspesen:
Befindet sich der Veranstaltungsort über 60 km von Augsburg entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Einbettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

§3 Catering:
Der DJ, so wie eine eventuelle Aufbauhilfe, erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

§4 Technische Anforderungen:
(Equipment, Platzbedarf) 1 Tisch 1,50m - 2m Breite, ca 0,80 m Tiefe, 3 Stühle oder alternativ 1 Bierbank +
1 Biertisch.

§5 Licht- und Tonanlage:
Wir garantieren für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht.
Die Anlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den dargestellten Fotos auf unserer Webseite abweichen.

§6 Angebot:
Die erstellten Angebote verlieren nach 6 Monaten ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.

§7 Unverbindliche Reservierung:
Eine unverbindliche Reservierung des Veranstaltungstermines kann kostenlos für 14 Tage erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch um jeweils 14 Tage verlängert werden!

§8 Zahlungskonditionen:
Die Gage ist laut Angebot incl. 19% MwSt.
Bei DJ Chaos, zahlbar in BAR im Laufe der Veranstaltung und nach Rechnungslegung durch den Künstler. Nach schriftlicher Vereinbarung geht auch eine Überweisung der Gage auf unser Konto:


BLZ: 1000776704
Bank: Kreissparkasse Waiblingen
Verwendungszweck: Familienname / Buchungs-ID/ Veranstaltungsdatum

In jedem Fall werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 35 Euro Pauschal (oder 12 % Verzugszinsen) in Rechung gestellt.

§9 Stornierungen seitens des Veranstalters:

bis 4 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme
bis 2 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 75% der Auftragssumme
weniger als 7 Tage 80% der Auftragssumme
am Tag vor bzw. am Tag des Events 90% der Auftragssumme

§10 Stornierungen seitens des Künstlers:
Kommt DJ Chaos infolge von Krankheit seinen Vertragspflichten nicht nach hat er dem VA. ein ärztliches Attest vorzulegen. DJ Chaos behält sich das recht vor bei folge von Krankheit,Unfall oder anderer höherer Gewalt jeder zeit ohne Anspruch auf eine Konventionalstrafe oder anderem Regress vom Vertrag zurück zu treten . In diesem Fall wird sich DJ Chaos jedoch bemühen einen Kollegen zu etwa gleichen Bedingungen für den VA. zu finden. (Dieses aber ohne rechtl. Anspruch )

§11 Auftrittsdauer:
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart. Die Auftrittsdauer von DJ Chaos beginnt wenn nicht anders vereinbart mit dem laufen der Musik und endet wie in der "Verbindlichen-Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Maximal sind jedoch nur 3 Verlängerungsstunden pro Booking möglich.

§12 Sonstige Bestimmungen:
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt vollkommen dem auftretenden DJ Chaos. Als Gerichtsstand gilt Waiblingen so wie deutsches Recht. DJ Chaos überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung den Künstlernamen:

§ 13 Stromanschluß
Nach Möglichkeit sollten am Veranstaltungsort 2 getrennte Stromkreise 220 V /16 A zu Verfügung stehen ( 1xLicht,1x Sound ).

§14 Schäden auf der Veranstaltung
Für Schäden am Equipment oder an Tonträgern, die durch unsachgemäße Aufstellung von Bühnenteilen oder Einrichtungen entstehen. Oder mutwilliger Beschädigungen durch Gäste und Veranstalter kommt in voller Höhe der Veranstalter auf. Bei Open-Air Veranstaltungen ist vom VA. dafür zu sorgen, das Equipment-Teile im trockenen aufgebaut werden können und auch während der Veranstaltung nicht nass werden(Zelt oder ähnliches. ).


§ 15 Übernachtung
Ist der Veranstaltungsort weiter als 60 Km von Karlsruhe entfernt so ist DJ Chaos eine Übernachtungsmöglichkeit mit Frühstück zu stellen .Die Kosten ( 35) hierfür übernimmt der VA. die Übernachtungsmöglichkeit sollte in der Nähe des Veranstaltungsortes sein .

§16 Wenig Gäste am Morgen
Sollte um 3.00 Uhr nicht noch mindestens 20 % der Gäste anwesend sein behält sich DJ Chaos das Recht vor mit dem Abbau des Equipments zu beginnen ( Abbau u. Verladen ca 1,5 Std. ) . Ausnahme bei Veranstaltungen über 60 km da wird am Folgetag bis ca 11.00 Uhr abgebaut .Ende der Veranstaltung ist aber auch dann spätestens um 4.30 Uhr.

§17 starkes Gewitter
Bei starkem Gewitter behält sich DJ Chaos das Recht vor das Equipment vom Stromnetz zu trennen sollte der VA trotzdem ein weiterführen der Veranstaltung wünschen so trägt der VA die vollen kosten für evtl. Blitzschäden am Equipment .

§18 Rücksendung des Vertrages
Der unterschriebene Vertrag ist innerhalb 8 Tagen dem Künstler zurückzusenden. Sollte der Vertrag nicht innerhalb dieser Frist eingegangen sein, so ist der Künstler berechtigt, an diesem Datum anderweitige Buchungen anzunehmen.


§ 19 LAUTSTÄRKE
Die Lautstärke wird entsprechend dem Wunsch des Veranstalters gewählt. Etwaige Beschwerden oder Anzeigen bei der Polizei wegen Lärmbelästigung sind vom Veranstalter zu regeln und zu übernehmen.


§ 20 BESCHWERDEN
Für den Fall einer Beschwerde oder eines Mangels muss der vor Ort anwesende DJ Chaos sofort davon in Kenntnis gesetzt werden.

§ 21 MAHNSPESEN
Bei jeder Mahnung werden 35 Euro Mahnspesen verrechnet. Mahnungen erfolgen in monatlichen Abständen.
Nach der 2. Mahnung wird ein Gericht eingeschaltet.



§22- GEMA Anmeldung und Zahlung der Gebühren
Der "AG" ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung der GEMA Art und Umfang der Veranstaltung zu melden. Verantwortlich für Anmeldung und Zahlung der Gebühren ist ausschließlich der "AG". Anmeldungen erfolgen über die jeweilige GEMA-Bezirksdirektion. Wie "öffentlich" oder "nicht öffentlich" definiert sind, kann der "AG" den Internetseiten der GEMA entnehmen. Der "AG" ist informiert, dass der eingesetzte "DJ" im Sinne der GEMA u. U. auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeitet und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an.

§ 23 - Genehmigungen, Abnahmen
Der "AG" ist verantwortlich das alle eventuellen behördlichen Auflagen erfüllt, oder, falls erforderlich, Genehmigungen eingeholt werden und Abnahmen rechtzeitig vor der Veranstaltung erfolgen.


§ 24 - Mängel
Der "AG" kann innerhalb von 14 Tagen nach Erbringen der Leistung in schriftlicher Form etwaige Mängel bei "DJ Chaos" anzeigen. Nach dieser Frist erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

§ 25 - Bildmaterial
"
DJ Chaos" ist berechtigt, Fotos und Videos der Veranstaltung zu Veröffentlichen und für Werbezwecke zu verwenden, wenn dem nicht ausdrücklich schriftlich vom "AG" widersprochen wird.


§ 26- Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Waiblingen, Zusatzbestimmungen bedürfen der Schriftform.

Der Vertrag ist nur rechtsgültig mit der Unterschrift beider Parteien und beider Vertragsseiten.



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